
Aufgrund der Arbeitstättenverordnung AStV §9 muss eine Funktionalität der Sicherheitsbeleuchtung gemäß ESV 2012 gewährleistet werden. Dies beinhaltet unter anderem die jährliche Überprüfung der Leuchtdauer und messen der Beleuchtungsstärke.
Die LUX-Messung muss alle 3 Jahre durgeführt und dokumentiert werden.
Wir von MI-TECH e.U. kümmern uns um alle Angelegenheiten bezüglich Ihrer Sicherheitsbeleuchtung.