Wiederkehrende Prüfungen sind laut ESV (Elektroschutzverordnung) in Arbeitsstätten und im Sinne des ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz) verpflichtend werden seitens der Gewerbebehörde und der AUVA sowie des Arbeitsinspektorrates überwacht.

Zusätzlich zu den wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen Anlagen wird auch auf den §7 der ESV verwiesen, dass die betreffenden Betriebsmittel (Elektrische Werkzeuge wie Stichsäge, Bohrmaschinen, etc…) ebenfalls wiederkehrend überprüft werden müssen (ÖVE/ÖNORM E 8701)