Laut Gewerbeordnung / Arbeitnehmerschutzgesetz (AschG) und Elektroschutzverordnung (ESV) ist jeder Gewerbetreibender verpflichtend, welcher Mitarbeiter beschäftigt, ein Anlagenbuch bzw. ein Ersatzanlagenbuch mit den darin enthaltenen Prüfberichten zu führen.

In diesem Anlagenbuch sollen sämtlichen anlagenspezifischen Informationen und Unterlagen jederzeit zur Einsicht aufbewahrt werden.

Unser Unternehmen erstellt für Sie ein wie in den Normen beschriebenes  Anlagenbuch bzw. ein Ersatzanlagenbuch.

Kontaktieren Sie uns hier