Zusätzlich zu den wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen Anlagen wird auch auf den §7 der ESV und die AStV verwiesen, dass die betreffenden Betriebsmittel(Elektrische Werkzeuge wie Stichsäge, Bohrmaschinen, etc…) ebenfalls wiederkehrend überprüft werden müssen. (ÖVE/ÖNORM E 8701-1/2)