Aufgrund der Arbeitstättenverordnung AStV §9 muss eine Funktionalität der Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Leuchtdauer und auch die Beleuchtungsstärke. Dazu muss alle drei Jahre eine Messung der Beleuchtungsstärke (LUX-Messung) durgeführt und dokumentiert werden.

Wir von MI-TECH kümmern uns um alle Angelegenheiten bezüglich Ihrer Sicherheitsbeleuchtung.

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