Verweisend auf §32. GeWO 1994, BGBL1 Nr. 50/2016 unterweisen wir Ihr Personal. Der genaue Gesetzestext dazu kann hier nachgelesen werden.

Nach erfolgreichem Abschluss und der abgelegten Prüfung wird jedem Teilnehmer ein österreichweit gültiges Zertifikat ausgestellt um diese Tätigkeit durchführen zu dürfen und seitens der Betriebshaftpflichtversicherung im Versicherungsschutz integriert sind.