Photovoltaikanlagen gelten als Elektrische Anlage und sind somit Teil der Gesamtanlage.
Gemäß ESV 2012 müssen Elektrische Anlagen in Betrieben in regelmäßigen Abständen (3-5 Jahre) überprüft werden. Wir führen diese Prüfungen gemäß den Erichternormen OVE E 8101-7-712, den OVE Richtlinien R 6-2-1, R 6-2-2, R 11-1 und R 20 durch.
In besonderen Fällen werden auch die Funktionen der Photovoltaikmodule termografisch dokumentiert.
Diese Abnahmeprüfungen dienen zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen.